Überarbeitung der TRGS 519

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Ueberarbeitung TRGS 519

Die TRGS 519 befindet sich derzeit in einer umfassenden Überarbeitung. Anlass ist die grundlegende Änderung der Gefahrstoffverordnung Ende 2024, die ein neues Risikokonzept eingeführt hat.

Dieses neue System macht es notwendig, alle Regelwerke zur Asbestsanierung anzupassen – einschließlich der BT‑Verfahren, die als anerkannte emissionsarme Arbeitsweisen gelten. Die Überprüfung dieser Verfahren läuft bereits: Erste BT‑Verfahren wurden ergänzt und aktualisiert, weitere Bewertungen stehen noch aus. Eine vollständige Neubewertung aller Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Bis zur Veröffentlichung der neuen TRGS 519 gilt weiterhin die vom BMAS bereitgestellte Überleitungshilfe als verbindliche Übergangslösung.

Für die Rückbau‑ und Sanierungsbranche bedeutet das eine Phase der Unsicherheit, aber auch der Vorbereitung. Die bestehenden BT‑Verfahren behalten vorerst ihre Gültigkeit, gleichzeitig ist klar, dass sich die Anforderungen in den kommenden Monaten weiter verändern werden. Unternehmen sollten daher aufmerksam verfolgen, welche Verfahren neu bewertet oder ergänzt werden, und ihre Arbeitsorganisation frühzeitig darauf ausrichten. Insbesondere ist damit zu rechnen, dass das neue Risikokonzept zu einer differenzierteren Einordnung von Tätigkeiten führt – und damit auch zu veränderten Anforderungen an Schutzmaßnahmen, Dokumentation und Qualifikation.

Zeitlich ist davon auszugehen, dass die Überarbeitung der TRGS 519 im Laufe des Jahres 2026 weiter voranschreitet und schrittweise veröffentlicht wird. Die kommenden Anpassungen werden die Praxis der Asbestsanierung nachhaltig beeinflussen.

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