Wirtschaftsverbände der Abbruch- & Betontrennbranche warnen vor Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 EUR 

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Der Abbruchverband Nord e.V., der Deutsche Abbruchverband e.V. sowie der Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland e.V. sprechen sich entschieden gegen die von der Bundesregierung geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro aus. Die Branchenvertreter warnen vor massiven wirtschaftlichen und strukturellen Folgen für Unternehmen und den Arbeitsmarkt. 

Laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung soll ein Mindestlohn von 15 Euro bis 2026 „erreichbar“ sein. Diese Ankündigung sorgt in der Abbruchbranche für große Sorge. Zwar soll laut Regierung weiterhin die Mindestlohnkommission in die Entscheidung eingebunden werden – die Festlegung eines konkreten Zielwerts noch vor deren Empfehlung wird jedoch kritisch gesehen. 

Gefahr für Betriebe und Arbeitsmarkt 

Ein Anstieg von aktuell 12,82 Euro auf 15 Euro würde eine Erhöhung um rund 17 % innerhalb eines Jahres bedeuten. Aus Sicht der Abbruchunternehmen wäre das eine deutliche Überforderung: 

  1. Tarifverträge würden unterlaufen, da der Mindestlohn teilweise bereits höhere Entgeltgruppen übersteigen würde. 
  2. Lohnstrukturen geraten unter Druck, da auch höhere Lohngruppen angepasst werden müssten. 
  3. Zugang für geringqualifizierte Arbeitskräfte würde erschwert, was insbesondere einfache Tätigkeiten im Abbruch betrifft. 
  4. Attraktivität von Berufsausbildungen könnte sinken, wenn ungelernte Tätigkeiten finanziell gleichgestellt oder besser vergütet werden. 
  5. Illegale Beschäftigung und Ausweichmodelle wie Scheinselbstständigkeit könnten zunehmen. 
  6. Preisanstiege wären absehbar, mit inflationären Folgen. 

Christian Strauch, Vorsitzender des Abbruchverbandes Nord, erläutert: „Unsere Branche ist nicht in der Lage, die Arbeiten ins Ausland zu verlagern. Wir sind in Deutschland und hier wollen wir auch bleiben. Jedoch muss der benötigte Umsatz inklusive Steuern auch zu erwirtschaften sein. Angesichts der geplanten Mindestlohnerhöhung sehe ich hier erhebliche Mehrbelastungen für unsere Unternehmen, die schwer oder zum Teil auch gar nicht mehr verkraftbar sind. Wir können nicht jede Kostensteigerung an unsere Auftraggeber weitergeben.“ 

Johannes Schlenter, Vorsitzender des Deutschen Abbruchverbandes, erklärt, worauf es ihm bei der Warnung stattdessen ankommt: „Grundsätzlich sind wir dafür, dass gute und qualifizierte Arbeit auch gut bezahlt werden sollte. Im Abbruchgewerbe gibt es jedoch auch einfache Tätigkeiten, die entsprechend geringer bezahlt werden können müssen. Eine Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro ist zu hoch und würde unweigerlich eine Erhöhungsspirale nach oben lostreten, da höher qualifizierte Fachkräfte zu Recht einen spürbaren Abstand zu einer Mindestlohnvergütung fordern werden.“ 

Manfred Witzke, Vorsitzender des Fachverbandes Betonbohren und -sägen, betont auch Grundsätzliches zum Thema Mindestlohn: „Bereits die vorgegebene Orientierung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes an 60% des Durchschnittslohnes sollte kritisch hinterfragt werden. Arbeit soll sich natürlich für die Beschäftigten lohnen, muss aber für die Betriebe auch bezahlbar bleiben. Dies wird durch eine 17%-ige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes und den absehbaren weiteren Folgen für unsere Branche stark in Frage gestellt.“ 

Abbruchverbände warnen vor 15 Euro Mindestlohn
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